St. Georg Obertraubling
Katholische Pfarrgemeinde
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Grabstätte für Kinder, die zu klein waren, um leben zu können
Zur Jahreswende 1994/95 wurden eine größere Zahl von Grabstätten aufgelassen. Das heutige "Kindergrab" entstand aus den baulichen Anlagen eines solchen ehemaligen Grabes. Auf unseren Vorschlag wurde das frühere Grab "Ettlinger" (schmiedeeisernes Kreuz, Granitsockel u. -einfassung) durch die Firma Neugebauer, Aufhausen, entsprechend umgearbeitet und im April 1995 aufgestellt. Der Text wurde durch den PGR vorgegeben.
Das Grab soll
- für Kinder, die tot geboren werden,
- für Kinder, die während od. nach der Geburt sterben
- aber auch für Kinder, denen man das Leben verweigerte
zur Ruhe- oder Gedenkstätte werden. Hier kann für Eltern oder sonstige Menschen, die um ein Kind trauern, ein wichtiger Ort der Ruhe und der Besinnung sein.
Es ist anzumerken, daß die Firma einen Teil der Arbeiten als Spende an den Friedhof ausführte und die restlichen Kosten durch das Konto der Friedhofsverwaltung getragen wurden. Die Grabpflege wird durch uns übernommen. Im Rahmen eines Schülergottesdienstes in der Osterzeit 1995 wurde das Grab durch Herrn Pfarrer Ferstl gesegnet.
Im Jahr 1996 wurde das Priestergrab "Gräf" (A 48) saniert und gleichzeitig zu einer Gedenkstätte für die Seelsorger der Pfarrei umgewandelt: Zum Gedenken an die Seelsorger der Pfarrei Obertraubling. (B.S.)
Sternenkinder
Die Kirchenverwaltung hat in ihrer Sitzung am 03.02.2016 den Beschluss für eine neue Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung gefasst. Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung wurden am 17.03.2016 von der Bischöflichen Finanzkammer stiftungsaufsichtlich genehmigt und treten ab sofort in Kraft. Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung können während den Öffnungszeiten im Pfarrbüro eingesehen werden und stehen auch per Download zur Verfügung.
Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung
Unser Friedhof bestand bereits zu Zeiten der Vorgängerkirche unserer heutigen Pfarrkirche St. Georg. Als nach den Plänen des Architekten Johann Schott in den Jahren 1907/08 das heutige Gotteshaus erbaut wurde, wurde der Friedhof um einen Teil des ehemaligen Neumeier-Anwesens (heute Hirtreiter) erweitert. Die Friedhofsmauer an der St.-Georg-Straße weist in diesem Bereich keine Sockelbildung auf. Entwürfe von Schott zeigen u.a. aufwendige Planungen mit Kapellen und parkähnlicher Ausgestaltung der Anlage. Da man das Hauptaugenmerk auf den Kirchenneubau zu legen hatte, wurden derartige Maßnahmen nicht durchgeführt. Lediglich der äußere Friedhofsverlauf an der heutigen Regensburger Straße wurde angepaßt. 1909 wurde das schmiedeeiserne Friedhofskreuz aufgestellt, im Jahre 1921 entstand nach Plänen des bekannten Architekten Hauberrisser die Kriegergedächtniskapelle zur Schmerzhaften Mutter Gottes.
Das Leichenhaus (1946/47) entstand aufgrund eines Entwurfes des Regensburger Architekten Scharnagel. Ein einfacher, den damaligen Verhältnissen entsprechender Bau mit einer Engelsdarstellung des Kirchenmalers Erwin Schöppl, von welchem auch die heutigen Seitenaltar- und Beichtstuhlbilder in der Pfarrkirche stammen. Vorher befand sich im nordöstlichen Bereich der heutigen Abteilung C ein kleines, einfaches Leichenhaus.
Später wurde der Friedhof um drei Grabreihen in Richtung Wieland erweitert. In den 70er Jahren wurde er sehr schnell zu klein, platzte förmlich aus allen Nähten. Das allerletzte Fleckchen wurde damals provisorisch für Bestattungen verwendet.
Verwaltung durch die Gemeinde Obertraubling
Die Gemeinde konnte 1976 den neuen gemeindlichen Friedhof in Piesenkofen eröffnen. Durch eine Übereinkunft übernahm sie auch die Verwaltung unseres kirchl. Friedhofes; diese Vereinbarung sollte vertragsgemäß mit dem Jahr 2006 enden.
Zunächst war vorgesehen, keine Bestattungen mehr zuzulassen. Aufgrund von Einwendungen wurde ein Bestattungsrecht nur für Ehegatten beschlossen. Dieses war bis zur vorgezogenen Rückführung in kircheneigene Verwaltung in Kraft.
Rückführung in die eigene Verwaltung
In den letzten Jahren dieser Verwaltung wurden mehr und mehr, z. Tl. auch über Jahrzehnte bestehende, Gräber aufgegeben. Die Schließung des Friedhofs war mittelfristig abzusehen. Hinzu kam, daß er sich einschließlich seiner baulichen Anlagen (denkmalgeschützte Friedhofsmauer, Leichenhaus) in einem unschönen und teilweise verwahrlosten Bild präsentierte.
Die Kirchenverwaltung hat deshalb, aber auch um seinen Bestand langfristig zu sichern, am 7. März 1994 beschlossen, den Friedhof bereits vor Ablauf der vertraglichen Regelung ab 1. April 1994 wieder in die eigene Verwaltung zurückzuführen. Auch der Gemeinderat Obertraubling stimmte dieser vorgezogenen Vertragsauflösung zu.
Für die praktische Durchführung aller mit der Verwaltung zusammenhängenden Angelegenheiten wurde eine ehrenamtlich tätige Friedhofsverwaltung bestellt. Diese erarbeitete eine neue "Friedhofs- und Gebührenordnung", die der Kirchenverwaltung vorgelegt und am 18. April 1994 beschlossen wurde. Hiernach ist die Nutzung aller verfügbaren Grabstellen wieder uneingeschränkt möglich; Behinderungen früherer Art bestehen nicht mehr. Diese Entscheidung dient auch dazu, durch Bereitstellung von immerhin 259 Grabstätten eine gewisse Entlastung der gemeindlichen Einrichtung gleicher Art zu erreichen und eine alte und gewachsene Bestattungstradition zu erhalten.
Geschichte
Kirchlicher Friedhof in Obertraubling
Friedhofskreuz
- Friedhof an der Pfarrkirche St. Georg
PDF Download: Friedhofsgebührenordnung 2016 Friedhofsordnung 2016